Saubere Bordküche und WC

Bestimmungen der Trinkwasserverordnung nun durchgesetzt
Redaktion (allg.)
Von der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) sind auch Busse mit Toilette und Bordküche betroffen, sofern es sich um eine installierte Wasserversorgungsanlage im Sinne des § 3 Nr 2b der Verordnung handelt. Ob die im eigenen Bus eingebaute Anlage unter diesen Paragraphen fällt, sollte im Einzelfall mit dem Hersteller abgeklärt werden. Fällt die Anlage unter diese Bestimmungen, müssen jährlich mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt werden. Die Trinkwasserverordnung ist zwar bereits seit zweieinhalb Jahren in Kraft, eine entsprechende Umsetzung durch die Behörden erfolgt nach Angeben des LBO jedoch erst seit einigen Monaten.