Laut der Südtirol Information gelten für den Ski- und Winterurlaub folgende Maßnahmen (Infos: LBO):
- Die Benutzung der Aufstiegsanlagen ist nur mit dem Green Pass (Covid-Zertifikat der EU) möglich. Kinder unter zwölf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen
- Beim Betreten von geschlossenen Aufstiegsanlagen wie Gondeln oder Seilbahnen gilt Maskenpflicht (eine chirurgische oder FFP2 Maske)
- Grundsätzlich gilt ein 1-m-Sicherheitsabstand zu anderen Menschen
- Für eine ausreichende Belüftung und Desinfektion der Aufstiegsanlagen wird gesorgt
- Sämtliche Gondeln und Seilbahnen werden zu 80 % besetzt, Sessellifte zu 100 % bzw. zu 80 %, sofern sie über eine geschlossene Kuppel verfügen
- In den Skihütten gelten dieselben Sicherheitsbestimmungen wie in den Bars und Restaurants
- (Green Pass in Innenbereichen erforderlich)
- Reisebusse fahren mit 80 % Kapazitätsauslastung; es gilt medizinische Maskenpflicht an Bord
Weitere Informationen finden sie hier.
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