Clean Vehicles Directive: bdo möchte nationale Quote bei Busbeschaffung

Im Vorlauf zur Behandlung im Bundesrat am Mittwoch informierte der bdo dafür die Bundesländer in einem Schreiben detailliert über die Nachteile der bislang vorgeschlagenen Regelung.

Der bdo möchte eine bundesweit einheitliche Quote bei der Busbeschaffung im Rahmen der CVD. (Foto: Bünnagel)
Der bdo möchte eine bundesweit einheitliche Quote bei der Busbeschaffung im Rahmen der CVD. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Der bdo hat seine Kritik am vorliegenden Kabinettsentwurf zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive (EU-Richtlinie 2019/1161) erneuert. Im Vorlauf zur Behandlung im Bundesrat am Mittwoch informierte der bdo dafür die Bundesländer in einem Schreiben detailliert über die Nachteile der bislang vorgeschlagenen Regelung. Diese sieht feststehende Quoten für saubere Busse mit alternativen Antrieben vor, die bei jedem einzelnen Beschaffungsvorgang zu erfüllen wären. Damit blieben die konkreten örtlichen Bedingungen, Möglichkeiten und Bedürfnisse völlig unberücksichtigt, so der Busverband. Vor allem für Kommunen und Verkehrsunternehmen in ländlichen Räumen würden diese neuen Verpflichtungen in den Augen des bdo eine Überforderung mit sich bringen. 

Hoher administrativer Mehraufwand

Volkswirtschaftlich bringe das Konzept des Bundesverkehrsministeriums ebenfalls Nachteile mit sich, da ein hoher administrativer Mehraufwand entstünde und die Investitionen in die neue Fahrzeugtechnik weniger effizient erfolgen würden, kritisiert der Verband. Der bdo plädiert daher weiterhin für eine bundesweit einheitliche Quote. 

Die Umstellung der Busflotten auf alternative Antriebstechnologien muss zunächst vor allem dort erfolgen, wo Verbesserungen der Luftqualität am dringendsten benötigt werden und sich die entsprechenden Veränderungen auch am effizientesten umsetzen lassen. Wenn wir die Potenziale der Clean Vehicles Directive wirklich nutzen wollen, muss es eine nationale Quote für die Umstellung der Fahrzeugflotten im ÖPNV geben. Eine starre Anwendung der Vorgaben auf jeden einzelnen Beschaffungsprozess würde hingegen zu enormen unnötigen Kosten führen und Kommunen wie auch Verkehrsunternehmen zum Teil massiv überfordern. (Stellvertretende bdo-Hauptgeschäftsführerin Anja Ludwig)

„Volkswirtschaftlich sinnvoll und umweltpolitisch intelligent“

Zur Bedeutung der Clean Vehicles Directive für den Mittelstand sagte Anja Ludwig weiter:

Die Umstellung auf alternative Antriebstechnologien stellt in der unternehmerischen Praxis eine riesige Herausforderung dar, die den reinen Beschaffungsprozess für Fahrzeuge weit überschreitet. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur, Neuerungen in der Werkstatt, veränderte Abläufe und Planung, Fortbildungen für das Personal und auch die unvermeidbaren Doppelstrukturen bringen gewaltige Belastungen mit sich. Um das stemmen zu können, ist ein besonders effizientes Vorgehen notwendig. Und auch die Kommunen sind in einer Zeit hoher coronabedingter Staatsausgaben auf eine effiziente Umsetzung dringend angewiesen. Die nationale Quote ist volkswirtschaftlich sinnvoll und umweltpolitisch intelligent. 

In der Komfortzone?

Kritisch anmerken ließe sich zur Forderung nach nationalen Beschaffungsquoten, dass dann die Gefahr besteht, dass viele Busunternehmen auf die größeren meist kommunalen Verkehrsbetreiber bauen könnten und so ihre Komfortzone nicht verlassen. Denn bei den meisten Verkehrsunternehmen vorwiegend in größeren Städten ist die Erkenntnis mittlerweile gereift, dass sie ihren Fuhrpark so schnell wie möglich und möglichst auch bis 2030 komplett auf rein elektrifizierte Antriebe umstellen – aus wirtschaftlichen und umweltpolitischen Gründen. Somit würde die Verkehrswende in der Fläche nicht stattfinden und sich nur auf die Metropolen beschränken. Das würde sie ein Stück weit ausbremsen. Deshalb ist es womöglich sinnvoller, dass auch private Busunternehmen bei der Flottenumstellung aktiv werden und zusammen mit ihren jeweiligen Kommunen nach Lösungen suchen. Auch aus vielen großen kommunalen Unternehmen hörte man noch vor wenigen Jahren, dass die Umstellung technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht tragbar sei. Das hat sich mittlerweile deutlich geändert.