bdo: Hilfen müssen schnell kommen

Angesichts des erneuten Lockdowns fordert der Branchenverband eine praxisnahe, schnelle und faire Umsetzung der von der Politik versprochenen wirtschaftlichen Hilfen.

Die Hoffnung der Branche ruht jetzt auf einer passenden und gerechten Rettungspolitik, die vor allen Dingen zügig umgesetzt werden muss. (Foto: pixabay)
Die Hoffnung der Branche ruht jetzt auf einer passenden und gerechten Rettungspolitik, die vor allen Dingen zügig umgesetzt werden muss. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Angesichts der erneuten Komplettverbote für die Reisebusbranche im Zuge des erneuten Anstiegs der Corona-Infektionen mahnt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) Bund und Länder, ihre versprochenen finanziellen Hilfen schnell und unbürokratisch auf den Weg zu bringen.

„Das aktuelle Infektionsgeschehen in Deutschland ist besorgniserregend. Und der Kampf für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bleibt unverzichtbar. Die Busbranche wird weiterhin ihren Beitrag dazu leisten, auch wenn die neuerliche Schließung der Reisebusunternehmen ein harter Schlag für das Gewerbe ist. Wir begrüßen, dass Bund und Länder gestern klargemacht haben, dass sie alle betroffenen Branchen vor den dramatischen wirtschaftlichen Folgen der neuen Maßnahmen schützen wollen. Wir fordern diesbezüglich eine unbürokratische und schnelle Umsetzung. Andernfalls wird der umweltfreundliche Reise-, Fern- und Gelegenheitsverkehr mit Bussen in Deutschland langfristig nicht mehr stattfinden“, richtet bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard einen dramatischen Appell an die Politik.

Die Lage der Branche sei angesichts des erneuten Verbots verzweifelt, deshalb ruhe die Hoffnung auf einer passenden und gerechten Rettungspolitik, die unverzüglich in die Tat umgesetzt werden müsse, fordert der bdo. Hilfen für die Unternehmen müssten zeitlich verlängert, im Umfang ausgeweitet und der Zugang vereinfacht werden. Darüber hinaus mahnt der Verband eine Verringerung des bürokratischen Aufwands und die Abschaffung ungerechter Ausschlusskriterien – etwa in Hinblick auf verbundene Unternehmen – an.