bdo fordert zusätzliche finanzielle und strukturelle Hilfsmaßnahmen

Der Branchenverband mahnt an, die massiven finanziellen Einbußen, die mit der im Zuge der Pandemiebekämpfung geforderten Fahrgastreduzierung einhergehen, fair auszugleichen.

Die Verkehrsunternehmen können die besondere Last der neuen Beschlüsse im öffentlichen Interesse nicht alleine tragen, sondern verdienen eine faire finanzielle Kompensation. (Foto: pixabay)
Die Verkehrsunternehmen können die besondere Last der neuen Beschlüsse im öffentlichen Interesse nicht alleine tragen, sondern verdienen eine faire finanzielle Kompensation. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat von Bund und Ländern zusätzliche finanzielle und strukturelle Hilfsmaßnahmen für die Verkehrsunternehmen in Deutschland gefordert. Die neuen Beschlüsse des gestrigen Corona-Gipfels brächten weitere massive Einschränkungen und zielten konkret auf die Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV ab.

 „Die Busbranche unterstützt den Kampf gegen die Pandemie weiterhin ausdrücklich. Erst wenn das dramatische Infektionsgeschehen überwunden wird, kann es jene Rückkehr zur Normalität geben, die wir uns alle wünschen. Die Verkehrsunternehmen können aber die besondere Last der neuen Beschlüsse im öffentlichen Interesse nicht alleine tragen, sondern verdienen eine faire finanzielle Kompensation. Der bisherige ÖPNV-Rettungsschirm wurde nur bis August 2020 beihilferechtlich notifiziert. Private Unternehmen, die keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag haben, bekommen daher nur bis zu einer Grenze von 800.000 Euro insgesamt Hilfen. Da unsere Mitglieder zumeist ÖPNV und Reiseverkehre gleichermaßen anbieten, sind sie aufgrund der Corona-bedingten Schließungen ihrer Reiseverkehre auf weitere Hilfen angewiesen. Die 800.000 Euro sind daher nach fast einem Jahr Pandemie bei diesen Betrieben ausgeschöpft. Die absolut notwendige Erhöhung des Kleinbeihilfenrahmens wurde von der EU-Kommission bislang abgelehnt. Diese hat dafür die Möglichkeit einer Fixkostenregelung eingeräumt, die parallel zu den Kleinbeihilfen angesetzt werden kann. Solange der Kleinbeihilfenrahmen nicht durch die EU erhöht wird, muss diese Fixkostenregelung Grundlage des ÖPNV Rettungsschirmes werden. Sonst kommen die wichtigen Hilfen nicht bei den mittelständischen Busunternehmen an“, kommentiert bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard die gestrigen Beschlüsse von Bund und Ländern.

Mischbetrieben gerecht werden

Der bdo mahnt mit Blick auf die Überbrückungshilfen der Bundesregierung Nachbesserungen für die Busbetriebe an, die sowohl im Gelegenheitsverkehr als auch im ÖPNV tätig sind, hier griffen die Hilfsprogramme bislang nur unzureichend, so der Branchenverband.

Was es für den Neustart braucht

Darüber hinaus müsse man jetzt schon auf die Zeit schauen, in der durch Impfungen und sinkende Fallzahlen Lockerungen wieder möglich würden – hier müssten frühzeitig konkrete Pläne und Strukturen entwickelt werden, damit der Ausstieg aus den umfassenden öffentlichen Einschränkungen effizient gestaltet werden könne.  Busunternehmen bräuchten für den Neustart klare Perspektiven – bis hin zu gemeinsamen europäischen Regeln für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr.

Keine Kontrollinstanz

Zur aktuellen Situation mit neuen Regeln für den ÖPNV stellt der bdo fest, dass die Verantwortung für die Durchsetzung der heute beschlossenen erweiterten Maskenpflicht nicht den Verkehrsunternehmen und ihren Beschäftigten aufgebürdet werden darf.