bdo fordert für Mischbetriebe fairen Zugang zu Coronahilfen

Die bisherige gemeinsame Betrachtung verzerre die wirtschaftliche Realität und schließe die Reisebusbranche oftmals von notwendigen Hilfen aus.

Die bisherigen Coronahilfen benachteiligen nach Ansicht des bdo Mischbetriebe. (Foto: Bünnagel)
Die bisherigen Coronahilfen benachteiligen nach Ansicht des bdo Mischbetriebe. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Der bdo hat ein Ende der Benachteiligung von Mischbetrieben in der Busbranche beim Zugang zu Coronahilfen gefordert. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben könnten Busunternehmen keinen finanziellen Ausgleich zwischen verschiedenen Unternehmenssparten vornehmen, um auf diese Weise die horrenden Defizite im Touristiksektor durch Einnahmen aus dem ÖPNV-Geschäft abzumildern. Trotzdem würden die Unternehmensteile der Mischbetriebe aber bei der Anspruchsprüfung für Coronahilfen zwingend gemeinsam betrachtet. Das führe oftmals zum Ausschluss von Rettungsprogrammen – und gehe somit einseitig zu Lasten der mittelständischen Bustouristik. Während Busmischbetriebe in dieser Weise als Ganzes – ausstrahlend in den ÖPNV – akut gefährdet seien, können andere Branchen in ähnlicher Lage eine getrennte Betrachtung vornehmen. 

Benachteiligung der Busbranche

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger habe in dieser Woche mit Blick auf die Lage der anhängenden Brauereigaststätten vermeldet, dass diese in Zukunft unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt für November- und Dezemberhilfen sind. Dies sei inhaltlich richtig und nachvollziehbar, es stelle aber eine deutliche Benachteiligung der Busbranche dar, für die eine solche Regelung bislang noch nicht greife. Der bdo fordert daher mit Nachdruck für Fördergerechtigkeit zu sorgen – und damit auch die große Rolle der Busunternehmen für die umweltfreundliche Mobilität zu würdigen. 

Über Monate hinweg wurde und wird die Reisebusbranche mit einem grundsätzlichen Fahrverbot belegt. Wir tragen damit eine besondere Last in der Coronapandemie, wie es für kaum einen anderen Wirtschaftszweig gilt. Leider müssen wir feststellen, dass in dieser Ausnahmesituation eine wesentliche Gerechtigkeitslücke noch immer nicht geschlossen wurde – und die Busunternehmen eine Benachteiligung erleiden müssen. Es kann nicht sein, dass einzelne Branchen eine getrennte Betrachtung bei der Beantragung von Hilfen vornehmen können und andere nicht. Dies gilt umso mehr, da das EU-Recht im Busgewerbe einen finanziellen Ausgleich innerhalb verschiedener Unternehmensteile sogar explizit verbietet. Wir rufen Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, hier schnell Änderungen umzusetzen und Gerechtigkeit zu schaffen. (bdo-Präsident Karl Hülsmann)