Mittelstandsfeindliche Bundesratsentscheidung

Beschluss wäre herber Rückschlag für Fahrerausbildung in Busbetrieben
Thomas Burgert

„Das Thema Ausbildung von Berufskraftfahrern wird so noch weiter erschwert, weil die Einsatzmöglichkeiten der jungen Fahrer vom Gesetzgeber unnötig eingeschränkt werden“, kritisierte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), Christiane Leonard, die seit 11.4.2014 im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Neuerungen in der Fahrerlaubnisverordnung. Damit beschließe der Gesetzgeber deutliche Verschlechterungen für mittelständische Ausbildungsbetriebe in der Busbranche, so der Standpunkt des Branchenverbandes. „Wird diese Regelung so beschlossen, wäre das nicht nur ein herber Rückschlag für die Bemühungen der mittelständischen Reisebusbranche, sondern würde auch gegen den europarechtlichen Rahmen verstoßen“, sagte Leonard. Die geplante Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sieht unter anderem vor, dass Reisebusfahrer erst mit 24 Jahren und nicht mit 21 Jahren außerhalb Deutschlands fahren dürfen, dazu sagte Christiane Leonard. „Im Klartext: Unsere Betriebe bilden für teuer Geld junge Menschen aus, geben ihnen eine Perspektive und dürfen sie dann allerdings lange Zeit nicht außerhalb von Deutschland einsetzen. Das ist für das sichere und klimafreundliche Reiseverkehrsmittel Bus eine erhebliche Verschlechterung, da viele Busreisen gerade ins europäische Ausland führen.“ Aus Sicht des bdo müssen die neuen Schlüsselzahlen ohnehin bei nächster Gelegenheit wieder abgeschafft werden, da sie nicht europarechtskonform sind. Seit mehreren Monaten habe sich der bdo mehrfach an die zuständigen Ansprechpartner in Bund und Ländern gewendet, um auf die Schwierigkeiten in der Fahrerlaubnisverordnung hinzuweisen, die vor allem das Mindestalter von Busfahrern für Europafahrten betreffen. Leonard: „Die Ungereimtheiten lassen sich aus Sicht des bdo nicht nachvollziehen und sind auch nicht vom Europarecht her geboten.“ Vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Fahrermangels sei diese Entwicklung für die Branche nicht hinnehmbar, so die bdo-Hauptgeschäftsführerin. Bei der Festlegung der Schlüsselzahlen müsse daher dringend berücksichtigt werden, dass auch Fahrer unter 24 Jahren bei entsprechender Qualifikation für Fahrten ins Ausland eingesetzt werden können.