Corona: Verlängertes Kurzarbeitergeld wird erhöht

Viele Beschäftigte der Busbranche sind wegen den Auswirkungen der Pandemie seit vielen Monaten in Kurzarbeit – durch den Einsatz des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) konnte neues Ungemach von Beschäftigten und Betrieben abgewendet werden.

Die bdo-Initiative war erfolgreich – das Kurzarbeitergeld wird nun stufenweise angehoben. (Foto: bdo)
Die bdo-Initiative war erfolgreich – das Kurzarbeitergeld wird nun stufenweise angehoben. (Foto: bdo)
Martina Weyh

Wegen Corona herrscht seit vielen Monaten Kurzarbeit in der Busbranche – mit der vierten Welle und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungsmaßnahmen hat sich die wirtschaftliche Situation der Busunternehmen in den letzten Wochen erneut massiv verschlechtert – ein Ende der Kurzarbeit ist nicht in Sicht.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hatte sich daher intensiv für die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen bis Ende März 2022 ausgesprochen. Zwar wurde diesem Wunsch bereits bei den Bund-Länder-Beratungen entsprochen, allerdings drohte die Kürzung der Leistungsätze auf 60 %.

Brandbrief an den Arbeitsminister

„Die Beibehaltung der erhöhten Kurzarbeit-Leistungssätze ab 01. Januar 2022 ist dringend geboten, damit die Beschäftigten auch weiterhin abgesichert sind.“ schrieb bdo-Präsident Karl Hülsmann deshalb in einem Brandbrief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, mit dem er die verlängerte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, aber auch die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gefordert hatte. 

Heil reagierte prompt, wie der bdo heute meldet: Durch seine Initiative werden die Ampel-Fraktionen jetzt die Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf den Weg bringen. Dafür ist noch ein entsprechender Änderungsantrag im Zuge der Beratungen über das Gesetz zur Corona-Impfprävention nötig.

Stufenweise Erhöhung

Die Anhebung des Kurzarbeitergeldes wird damit stufenweise auf bis zu 87 % der Nettoentgeltdifferenz erfolgen. Ab dem 4. Bezugsmonat werden 70 % der Nettoentgeltdifferenz gezahlt und ab dem 7. Bezugsmonat 80 %, mit Kind 87 %, teilt der Branchenverband mit.

Die Regeln werden für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem werden Beschäftigte, die seit April 2021 erstmalig in Kurzarbeit gegangen sind, für den Zeitraum von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.

„Wir begrüßen sehr, dass unsere Forderung nach Anhebung des Kurzarbeitergeldes so prompt umgesetzt wird. Kurzarbeit bedeutet für die Beschäftigten teilweise einen existenziellen Einkommensverlust. Für die Unternehmen bedeutet eine Verschlechterung der Kurzarbeiterregelungen hingegen Personalverlust und Stellenabbau", erklärt Hülsmann.

Höhe der Entlastung bei den Sozialbeiträgen noch ungeklärt

Offen sei allerdings noch, ob die Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen weiterhin zu 100 % entlastet werden. Der bdo werde sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung auch an dieser Stelle nachschärfe. Der EU-Rahmen lasse dies uneingeschränkt zu, so der bdo-Präsident.