Winterreifenpflicht auf dem Prüfstand: Untersuchungen sollen zeigen, ob Winterreifen an der vorderen Lenkachse für die Verkehrssicherheit wichtig sind. (Foto: A. Dreher/ Pixelio.de)
Julia Lenhardt

Die Abstimmung im Bundesrat über die Änderung der Straßenverkehrsordnung („Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften /Drucksache 771/16“), die für Anfang Februar geplant war und nach der künftig alle Busse auch an der vorderen Lenkachse mit Winterreifen ausgerüstet werden müssen, wurde verschoben. Dies gab der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V., Berlin, kürzlich bekannt.

Ausrüstungspflicht ab Juli 2020 möglich

Aufgrund großer Proteste von Branchenverbänden sei die Entscheidung vertagt worden – ein Kompromiss wurde laut dem Verband jedoch gefunden. Dieser besagt, dass keine Ausrüstung der Vorderachse nötig ist, wenn die Bundesanstalt für Straßenrecht (BASt) keine Erhöhung der Verkehrssicherheit feststellen kann, erklären die Verantwortlichen. Hintergrund: Die BASt untersucht im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Notwendigkeit der Winterreifen-Forderung. Dies soll jedoch erst zwischen Herbst 2017 und Frühjahr 2019 geschehen. Wird eine Ausrüstungspflicht als nötig erachtet, so tritt diese ab Juli 2020 in Kraft, so der bdo. Bislang war laut dem RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V., Köln, nur eine Ausrüstung der Antriebsachsen nötig.