Frankreich: Aktueller Stand zur französischen Mindestlohnregelung
Die „Loi Macron“, die französische Mindestlohnregelung, die Anfang Juli in Kraft treten und auch den grenzüberschreitenden Verkehr betreffen soll, sorgt laut dem bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V., Berlin, weiterhin für Unruhe (busplaner berichtete). Viele Fragen zur praktischen Umsetzung seien noch offen, so der Verband.
Keine Übergangsperiode geplant
Grundsätzlich werde es keine Übergangsperiode geben, allerdings würde bei Kontrollen berücksichtigt, dass es sich um eine neue Regelung halte. Im Linienverkehr unterliege der Fahrer demnach den französischen Entsende- und Mindestlohnregelungen, wenn Fahrgäste in Frankreich ein- und aussteigen. Für den Transit gelte dies nicht. Der Gelegenheitsverkehr falle dann nicht in den Anwendungsbereich der Entsenderegelung, wenn der Ausgangsort in einem anderen EU-Mitgliedsstaat liegt, es sich bei den Reisenden um eine feste Gruppe handelt und keine Passagiere während der Reise zu- und aussteigen, so die Verantwortlichen. Dokumente wie Arbeitsvertrag, Genehmigungsurkunde und Entsendebescheinigung müssen demnach mitgeführt werden.
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