Auch Personengesellschaften können ermäßigte EEG-Umlage beantragen

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer hat erfolgreich interveniert –  in der jüngst verabschiedeten Gesetzesnovelle sind nun auch Personengesellschaften für die ermäßigte EEG-Umlage antragsberechtigt.

In der Ende letzter Woche verabschiedeten Novelle sind nun auch Personengesellschaften für die ermäßigte EEG-Umlage antragsberechtigt. Dies war ursprünglich nicht vorgesehen, was für viele private Busunternehmen bedeutet hätte, dass sie beim Stromeinkauf für ihre E-Bus-Flotte höhere Kosten hätten tragen müssen. (Foto: pixabay)
In der Ende letzter Woche verabschiedeten Novelle sind nun auch Personengesellschaften für die ermäßigte EEG-Umlage antragsberechtigt. Dies war ursprünglich nicht vorgesehen, was für viele private Busunternehmen bedeutet hätte, dass sie beim Stromeinkauf für ihre E-Bus-Flotte höhere Kosten hätten tragen müssen. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Erfolg auf ganzer Linie – der Verschlag des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) auch Personengesellschaften die Beantragung einer ermäßigten EEG-Umlage zu erlauben, wurde ins Gesetz eingeschrieben. Dadurch profitieren private Busunternehmen in dieser Rechtsform, die E-Busse im Linienverkehr betreiben, von erheblich günstigeren Stromkosten und können pro Bus und Jahr mehrere Tausend Euro sparen.

„Wir sind sehr froh, dass unsere Argumente für eine kurzfristige Änderung des Gesetzesentwurfes im Sinne des Mittelstands so positiv aufgenommen und umgesetzt wurden. Das Verfahren insgesamt zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, mit Sachverstand und Präzision jedes relevante Gesetzgebungsverfahren eng zu begleiten. Andernfalls drohen dem Mittelstand im Busgewerbe wesentliche finanzielle Einbußen. Wir danken dem Bundeswirtschaftsministerium für die schnelle Umsetzung dieser wichtigen Verbesserung. Dank geht auch an den zuständigen Verkehrsexperten im Deutschen Bundestag, den Chemnitzer SPD-Abgeordneten Detlef Müller, denn durch sein Engagement konnte diese wichtige Änderung auf der Zielgeraden entscheidend vorangetrieben werden.“ (bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard)

Der Branchenverband) konnte wesentliche Verbesserungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreichen – in der Ende letzter Woche verabschiedeten Novelle sind nun auch Personengesellschaften für die ermäßigte EEG-Umlage antragsberechtigt. Dies war ursprünglich nicht vorgesehen, was für viele private Busunternehmen bedeutet hätte, dass sie beim Stromeinkauf für ihre E-Bus-Flotte höhere Kosten hätten tragen müssen.

Der bdo hat gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und der Regierungskoalition auf diesen Missstand der Benachteiligung von KMU hingewiesen. Daraufhin wurden im parlamentarischen Verfahren entsprechende wichtige Anpassungen schnell umgesetzt. Die Änderungen sind am 24. Juni vom Bundestag verabschiedet worden. Am 25. Juni hat auch der Bundesrat seine Zustimmung zum geänderten EEG beschlossen. Eine weitere Verbesserung dabei: Ursprünglich sollte die Antragsfrist für eine ermäßigte EEG-Umlage im Jahr 2022 am 30. Juni 2021 enden. Durch die vom bdo vorangetriebene Gesetzesänderung, können Busunternehmen nun ausnahmsweise bis zum 30. September 2021 die ermäßigte EEG-Umlage für 2022 beantragen, teilt der Branchenverband mit.

Der bdo hat angekündigt sich in der kommenden Legislaturperiode weiter dafür einzusetzen, dass die Energiekosten für alle Elektrobusse – egal, ob im Linien- oder Gelegenheitsverkehr – sinken. Nach Auffassung des Verbandes müssen die höheren Anschaffungskosten von Elektrobussen durch niedrigere Betriebskosten ausgeglichen werden, damit die Antriebswende gut gelingt.