ÖPNV-Unternehmer schützen

PBefG-Änderung von Bayern initiiert
Redaktion (allg.)
Nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung, sollten in Zukunft in Deutschland nur noch ÖPNV-Unternehmen zum Zug kommen, die selbst oder deren Subunternehmer ihren Firmensitz im Bundesgebiet haben. Der Freistaat hat hierzu eine Initiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) eingebracht, die nun vom Bundestag entschieden werden muss. Sollte es zu einer Änderung kommen, könnten die Behörden die Genehmigungsvoraussetzungen vor allem die Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit der Unternehmen besser überprüfen.