Barrierefreiheit: Schulungspflicht für die Beförderung von Behinderten
Von vielen Busunternehmen unbeachtet gilt seit 28. Februar 2018 nun auch für den Einsatz von Fahrpersonal im ÖPNV und Fernlinienverkehr eine besondere Schulungspflicht im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen. Danach sind die Verkehrsunternehmen nach der EU-Verordnung 181/2011 verpflichtet, allen Mitarbeiter einschließlich der Fahrer, die unmittelbar mit den Fahrgästen oder deren Belangen in Kontakt kommen, eine Schulung oder Instruktion bezüglich des Umgangs mit Behinderten zukommen zu lassen. Lediglich Fahrer und Mitarbeiter, die ausschließlich im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, sind davon ausgenommen. Eigentlich war die Regelung schon zum 1.3.2013 in Kraft getreten. Einige EU-Länder wie Deutschland hatten jedoch eine fünfjährige Ausnahmeregelung in Anspruch genommen.
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