Gerechte Vergabepraxis im ÖPNV

WBO: Tariftreueregelung sorgt für mehr Chancengleichheit bei der Vergabe von Busleistungen
Askin Bulut

Am 1. Juli 2013 ist das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Vergaben in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz hält auch für den öffentlichen Personenverkehr Regelungen bereit: Bei neu eingeleiteten Vergabeverfahren dürfen Kommunen nur noch solche Bewerber berücksichtigen, die sich an Tarifverträge halten, die für Baden-Württemberg repräsentativ sind. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die maßgeblichen Tarifverträge bekannt gemacht.

Witgar Weber, Geschäftsführer des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO), begrüßt den wichtigen Schritt hin zu einer gerechteren Vergabepraxis im ÖPNV: „In Zukunft sind Vergaben an Busunternehmen ausgeschlossen, die ihre Fahrer schlecht entlohnen. Es freut uns, dass im öffentlichen Personenverkehr der WBO-Tarif neben dem Tarif der kommunalen Unternehmen für repräsentativ erklärt worden ist. Das kommt auch den Mitarbeitern von Subunternehmen oder Leiharbeitskräften zugute.“

In Baden-Württemberg erhalten Fahrer nach dem WBO-Tarif einen Stundenlohn von derzeit rund 15 Euro brutto plus Zuschläge. Damit werden von den mittelständischen Omnibusunternehmen im Land die höchsten Fahrerlöhne in ganz Deutschland bezahlt. Dies hat in den letzten Jahren aber immer mehr dazu geführt, dass bei Ausschreibungen, zum Beispiel im Schülerverkehr, diese Unternehmen das Nachsehen hatten, da in der Regel das günstigste Angebot den Zuschlag bekommt. Das LTMG schafft nun eine gewisse Chancengleichheit unter den Wettbewerbern. Auch Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in Baden-Württemberg haben, müssen künftig bei Verkehrsleistungen im Land die hier üblichen Löhne ansetzen.

WBO-Geschäftsführer Witgar Weber sagte: „Gutes Personal mit hoher Verantwortung für die Sicherheit seiner Fahrgäste darf nicht auf Mindestlohnniveau entlohnt wer-den, nur weil die öffentliche Hand damit vordergründig Geld spart. Tariflöhne stärken das Berufsbild und damit auch das Image der Busfahrer. Das ist wichtig, damit die Unternehmen auch in Zukunft gutes Personal gewinnen können.“

Die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst:

Für öffentliche Aufträge im Bereich Personenbeförderung gibt es in Baden-Württemberg seit 1.7.2013 das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz.

Ab dem 28. November 2013 entfaltet nun auch die darin enthaltene Tariftreueregelung für den öffentlichen Personenverkehr ihre Wirkung: Es muss künftig bei Neuvergaben Tariflohn bezahlt werden: entweder nach dem Entgelt der WBO-Tarifverträge oder nach dem Entgelt des kommunalen BzTV-N BW. Dabei sind auch tarifvertragsspezifische Entgeltkomponenten wie Zuschläge, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlungen, Altersversorgung, VWL etc. zu beachten.

Die Tariftreueregelung für den Verkehrssektor gilt für alle Vergaben in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach der VO (EG) 1370/2007 sowie für alle freigestellten Verkehre nach der Freistellungsverordnung. Eigenwirtschaftlich erbrachte Verkehrsleistungen sind vom Gesetz ausgenommen.