Zulassung autonomer Fahrzeuge: Deutschland Vorreiter

Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung beschlossen. Die Bundesrepublik ist damit das weltweit erste Land mit einem vollumfänglichen Rechtsrahmen für den Einsatz automatisierter Pkw, Lkw und Busse.

Fahrerlose Fahrzeug wie dieser autonome Busprototyp von Volvo könnten in Zukunft in Deutschland zugelassen werden – wenn denn die Technik soweit wäre. (Foto: Bünnagel)
Fahrerlose Fahrzeug wie dieser autonome Busprototyp von Volvo könnten in Zukunft in Deutschland zugelassen werden – wenn denn die Technik soweit wäre. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel
(erschienen bei Transport von Claus Bünnagel)

Der Bundesrat hat mit der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) den Rechtsrahmen gesetzt für künftiges automatisierte und vernetzte Fahren – als weltweit erstes Land. Sie setzt damit das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“ vom 28. Juli 2021 um. Die Länderkammer hat an ihre Zustimmung allerdings an eine Reihe von Änderungsmaßgaben geknüpft. Die Verordnung kann somit nur in Kraft treten, wenn die Bundesregierung die beschlossenen Änderungswünsche umsetzt. So wollen die Länder etwa bei der Feststellung geeigneter Betriebsbereiche unvorhersehbare Umstände z.B. in Folge höherer Gewalt unberücksichtigt lassen. Auch soll die sogenannte „erweiterte Abfahrkontrolle“, die eine Probefahrt und die Überprüfung zahlreicher sicherheitsrelevanter Systeme umfasst, nicht mehr vor jedem Fahrtantritt durchgeführt werden müssen. Es reiche nach dem Beschluss des Bundesrats aus, wenn diese täglich vor Betriebsbeginn erfolge.

Rechtsrahmen konkretisiert

Die Regierungsverordnung, der der Bundesrat nun zugestimmt hat, konkretisiert den Rechtsrahmen zum autonomen Fahren, legt Verfahrensvorschriften sowie technische Anforderungen im Einzelnen fest und ermöglicht somit die tatsächliche Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion. Sie enthält beispielsweise Voraussetzungen und Verfahrensregeln für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für autonome Fahrzeuge durch das Kraftfahrtbundesamt und für die Festlegung eines Betriebsbereichs. Letztere erfolgt durch den Halter und bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Änderungsmaßgaben des Bundesrats

Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die für die Genehmigung zuständigen kommunalen Behörden in der Regel nicht über den Sachverstand verfügten, um die Eignung eines Betriebsbereichs für ein spezielles Fahrzeug mit autonomer Fahrfunktion hinreichend bewerten zu können. Gleiches gelte für den Nachweis der erforderlichen Funknetzabdeckung im Betriebsbereich. Auch sei es diesen Behörden nicht zumutbar, bereits genehmigte Betriebsbereiche permanent zu überwachen und Änderungen der Infrastruktur oder der Beschilderung stets mit der Genehmigung abzugleichen und beim Betrieb des Fahrzeugs permanent berücksichtigen zu müssen.

Verkehrszeichenerkennung

Es müsse davon ausgegangen werden, dass Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion alle vorhandenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Betriebsbereich erkennen und beim Geschwindigkeits- und Fahrtverlauf berücksichtigen. Sie sollten auch mit solchen Veränderungen zurechtkommen, die erst nach Genehmigung des Betriebsbereichs erfolgen. Die Fahrzeuge müssten mindestens denselben Anforderungen gerecht werden, die an fahrzeugführende Personen gerichtet sind.

Verhältnis zur StVO

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung um zeitnahe Klarstellung des Verhältnisses hinsichtlich der Verordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Die derzeitigen Regelungen der StVO orientierten sich am Vorhandensein eines Fahrzeugführers. In diesem Zusammenhang seien insbesondere die Verhaltenspflichten der StVO zu nennen, z.B. die Anforderungen an die Absicherung der Unfallstelle bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen. Unklar sei auch, inwieweit bei Vorliegen von Betriebsbereichsgenehmigungen weiterhin StVO-Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für Lieferroboter zum Befahren von Gehwegen notwendig seien.

Zufriedener VDA

VDA-Geschäftsführer Dr. Joachim Damasky kommentierte die Entscheidung des Bundesrats:

Mit der heutigen Annahme der Rechtsverordnung erreichen wir einen Meilenstein in der Automobil- und Mobilitätsbranche. Mit Stolz können wir auf viele Jahre intensiver Arbeit aller Beteiligten zurückblicken. Mit Mut, Entschlossenheit und Vorausblick haben wir bewiesen, dass wir in Deutschland bei Zukunftstechnologien weiterhin Weltspitze sind.

Dr. Marcus Bollig, VDA-Geschäftsführer für den Bereich Produkt und Wertschöpfung, betonte:

Autonomes Fahren wird sich in den nächsten Jahren äußerst dynamisch entwickeln und ist eines der großen Zukunftshemen. Wichtig ist jetzt, das Gesetz und die Verordnung schnellstmöglich umzusetzen. Entscheidend ist dabei, die Infrastruktur entsprechend mitzudenken und auszugestalten. Dafür müssen die Länder die Genehmigungen für die öffentlichen Bereiche vorantreiben, die autonome Fahrzeuge befahren dürfen.

Die Verordnung benötigt auch aus Sicht der Automobilindustrie noch Ergänzungen und Präzisierungen in einzelnen Punkten. U.a. müsse das Regelwerk mit der technologischen Entwicklung einhergehen und sollte daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Vor allem beräuchten die Anwender autonomer Fahrfunktionen eine verlässliche digitale Infrastruktur in Deutschland. Hier brauche es massive Investitionen, um die noch immer großen Lücken zu schließen.

Lob aus Baden-Württemberg

Auch der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann lobte den Bundesratsentscheidung als „großen Schritt in Richtung autonomes Fahren“. Der Bundesrat habe einer Vorordnung zugestimmt, die es ermögliche, dass autonome Fahrzeuge zukünftig auch außerhalb von Erprobungsvorhaben am alltäglichen Straßenverkehr teilnehmen können.

Für die Verkehrswende und den Klimaschutz spielt das autonome Fahren eine zentrale Rolle, etwa durch den Einsatz von Lieferrobotern im Güterverkehr oder bei der Erschließung ländlicher Regionen mit autonomen Ruftaxis und Bussen. Die jetzt beschlossene Verordnung ermöglicht einen technologischen Quantensprung auf diesem Gebiet. Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle ein, und ich freue mich, dass wir in Baden-Württemberg einen wesentlichen Beitrag dazu leisten konnten. Im Zentrum der Verordnung stehen Sicherheitsanforderungen. Das ist wichtig, weil es für neue Technologien nur Akzeptanz geben kann, wenn die Bevölkerung Vertrauen in sie hat. (Hermann)