Abbiegeassistenzsysteme: Förderprogramm wird 2022 fortgeführt

Anträge können ab dem 21. Januar 2022 um 9 Uhr gestellt werden.

Abbiegeassistenten können Leben retten. (Foto: Bünnagel)
Abbiegeassistenten können Leben retten. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mitgeteilt hat, wird das Förderprogramm für die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen auch in diesem Jahr weitergeführt. Förderfähig sind u.a. Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Die Fahrzeuge müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden. Gefördert wird die Aus- und Nachrüstung als Anteilsfinanzierung. Die Förderung wickelt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab. 

Beantragung

Die Antragsunterlagen für die Förderperiode 2022 stehen ab sofort auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung (eService-Portal) zur Verfügung. Anträge können ab dem 21. Januar 2022 um 9 Uhr gestellt werden. Die Antragsfrist endet zum 17. Oktober 2022. 

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31.12.2024. 

Ergänzende Informationen sind abrufbar unter: