Notbremsassistenten sollen noch sicherer und effektiver werden: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich erfolgreich für höhere Anforderungen an die Fahrassistenzsysteme bei Bussen und Lkw eingesetzt, teilt das Ministerium mit. Die neuen Vorgaben wurden jetzt auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) beschlossen. Die technische Expertengruppe der UN, die die Neuerungen beschlossen hat, wird von Deutschland und Japan geleitet.
Bundesminister Dr. Volker Wissing sagt: „Mit den neuen technischen Vorschriften, die Lkw-Notbremsassistenten künftig weltweit erfüllen müssen, erhöhen wir die Verkehrssicherheit und reduzieren die Gefahr von Auffahr-Unfällen. Deutschland war hier ein wesentlicher Impulsgeber. Davon profitieren künftig auch Fußgänger, denn die neue Generation von Notbremsassistenten wird neben Fahrzeugen auch Personen erkennen. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten für den Einsatz der lebensrettenden Systeme. Deshalb geht es jetzt darum, die Vorgaben schnellstmöglich auf EU-Ebene umzusetzen. Auch dafür werden wir uns mit Hochdruck einsetzen.“
Die jetzt beschlossenen Neuerungen bedeuten unter anderem, dass sich die Systeme künftig bei Unfallgefahr frühzeitiger einschalten. Droht ein Lkw auf ein stehendes Fahrzeug zu fahren, wird die Geschwindigkeit massiv reduziert. Dies kann insbesondere an einem Stau-Ende Leben retten. Außerdem können Notbremsassistenten in Zukunft nicht mehr dauerhaft manuell ausgeschaltet werden. Wird das System vom Fahrer deaktiviert, schaltet es sich nach 15 Minuten automatisch wieder ein
Fußgänger-Erkennung wird Pflicht
Neu ist auch, dass Notbremsassistenten ihre Wirkung nicht mehr nur auf Autobahnen entfalten sollen: Die neue Generation von Notbremsassistenten muss neben Fahrzeugen auch Fußgänger erkennen können. Damit wird der Anwendungsbereich von Lkw-Notbremsassistenzsystemen erstmals auf den innerstädtischen Bereich erweitert.
Spätestens ab 2028 verpflichtend
Die Änderungen gelten völkerrechtlich auf UN-Ebene ab September 2025 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2028 für alle Neufahrzeuge. Diese internationalen Regelungen müssen in einem weiteren Schritt in verbindliches EU-Recht umgesetzt werden, heißt es vom Ministerium. Fahrzeughersteller können diese neuen Anforderungen grundsätzlich ab Inkrafttreten auf UN-Ebene anwenden und somit freiwillig früher verbesserte Systeme auf den Markt bringen.
Das BMDV wird sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die neuen Anforderungen und Einführungsfristen schnellstmöglich auch im Rahmen der EU-Fahrzeugtypgenehmigung verpflichtend verankert werden.
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