Bundesverkehrsministerium setzt „Aktion Abbiegeassistent“ fort

Die Systeme sind ab sofort europaweit schrittweise Pflicht.

Mit neuem Slogan wirbt das Bundesverkehrsministerium für seine „Aktion Abbiegeassistent“. (Grafik: BMDV)
Mit neuem Slogan wirbt das Bundesverkehrsministerium für seine „Aktion Abbiegeassistent“. (Grafik: BMDV)
Claus Bünnagel
(erschienen bei Transport von Claus Bünnagel)

Die „Aktion Abbiegeassistent“ geht weiter: Das Bundesverkehrsministerium setzt das Programm für mehr Verkehrssicherheit nach dem Motto #BesserImBlick fort. Mit diesem neuen Slogan wirbt es für den Einbau der technischen Lebensretter. Seit dem 6. Juli 2022 sind Abbiegeassistenten europaweit für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend.

Zur Aktion gehören insbesondere Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen für Nachrüstungen von Abbiegeassistenten nachzurüsten bzw. die Anschaffung dementsprechend ausgestatteter Neufahrzeuge. Mittlerweile fahren fast 250 Sicherheitspartner, darunter alle großen Lebensmittelketten, mit gutem Beispiel voran.

Förderprogramme

Neben der „Aktion Abbiegeassistent“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium den Einbau mit speziellen Förderprogrammen. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Förderung für die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen zu erhalten:

  • Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 t über das De-Minimis-Programm fördern lassen
  • Alle anderen (z.B. Kommunen, Reisebusunternehmen, kommunale Unternehmen) können ihre Fahrzeuge ab 3,5 t und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen über das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ fördern lassen. Darin sind für 2022 insgesamt 9,25 Mio. Euro vorgesehen

Hintergrundinformationen

Laut der EU-Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung, die am 16. Dezember 2019 verkündet wurde, sind Abbiegeassistenten (dort: „Totwinkelassistent“) ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend. Zukünftig sind Abbiegeassistenzsysteme in allen neuen Kraftomnibussen und Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) verpflichtend vorgeschrieben.