Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden bis 30. Juni verlängert

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den vereinfachten Bezug von Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate zu verlängern. Das könnte auch Taxi-, Mietwagen- und Busbetrieben helfen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Kurzarbeitspläne im Bundeskabinett durchgebracht. (Foto: Bundesregierung/Steins)
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Kurzarbeitspläne im Bundeskabinett durchgebracht. (Foto: Bundesregierung/Steins)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei taxi heute von Dietmar Fund)

Am 9. Februar 2022 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Corona-bedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Statt bis Ende März 2022 sollen sie jetzt bis zum 30. Juni 2022 gelten. Wie die Bundesregierung auf ihrer Homepage verkündet, bedeutet das, dass in diesem Zeitraum die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld herabgesetzt bleiben. Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet. Einkommen aus Minijobs, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurden, wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Zudem gelten ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat erhöhte Leistungssätze. Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag noch verabschieden muss, soll auch die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeit von aktuell 24 auf 28 Monate verlängert werden.

Damit hat der VDV Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland Recht behalten, der auf diese geplanten Eckpunkte kürzlich bereits in einem Mitglieder-Rundschreiben hingewiesen hatte (taxi heute berichtete). Seinem neuesten Rundschreiben zufolge wird dem Bundestag für die Verlängerung ein „Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz“ zur Abstimmung vorgelegt. Es soll eine Verordnungsermächtigung enthalten, die der Bundesregierung erlauben würde, die Kurzarbeits-Regelungen im Bedarfsfall bis zum 30. September 2022 fortzuführen.

Wie der VDV Rheinland weiter mitteilt, sollen die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit zum 31. März 2022 auslaufen.

Der Verband hat als Service für seine interessierten Mitglieder einen Entwurf des Gesetzes als pdf-Datei beigefügt. Er kann im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.