Lohn und Tarif: Was sich zum 1. Januar 2022 geändert hat

Zum Jahreswechsel ergaben sich einige Änderungen bei Lohnzahlungen.

Beachtet werden sollte, dass der Mindestlohn zum 1.1.2022 steigt. Das hat Auswirkungen auf die maximal zulässigen Arbeitszeiten von Minijobbern. (Foto: Pixabay)
Beachtet werden sollte, dass der Mindestlohn zum 1.1.2022 steigt. Das hat Auswirkungen auf die maximal zulässigen Arbeitszeiten von Minijobbern. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Mindestlohnerhöhung seit 1.1.2022: Vorsicht bei Minijobbern

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zurzeit 9,60 Euro pro Stunde. Ab 1. Januar 2022 erhöht er sich um 22 Cent auf 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 steigt er dann nochmals auf 10,45 Euro. Laut dem Entwurf des Koalitionsvertrages ist beabsichtigt, den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. 

Besondere Vorsicht ist bei Minijobbern geboten, sofern diese auf dem Niveau des Mindestlohns beschäftigt werden. Es gilt: 

  • Arbeitnehmer, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig sind, dürfen monatlich maximal 450 Euro verdienen
  • Seit Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohnes ergibt sich für die monatliche Höchstarbeitszeit von Minijobbern eine faktische Begrenzung. Zurzeit beträgt diese 46,87 Stunden (450 Euro : 9,60 Euro = 46,87 Stunden)
  • Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindeststundenlohnes seit 1.1.2022 auf 9,82 Euro ergibt sich für Minijobber eine maximal zulässige Stundenzahl von monatlich 45,82 Stunden (450 Euro : 9,82 Euro = 45,82 Stunden)
  • Überprüfen Sie die Arbeitsverträge, ggfs. sind Stundenreduzierungen zu vereinbaren, um den Status des Minijobbers mit der Entgeltgrenze von maximal monatlich 450 Euro nicht zu gefährden. Klären Sie die betriebliche Anwendung und Umsetzung mit Ihrem Steuerberater

Übermittlung der Steuernummer von Minijob-Arbeitgebern 

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber ihre Steuernummer bei Meldungen für 450-Euro-Minijobs an die Minijob-Zentrale angeben. Nähere Informationen hierzu sind abrufbar unter https://blog.minijob-zentrale.de/uebermittlung-der-steuernummer/