Fester Halt im Linienbus: Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen

Das AG München begründete die Klageabweisung damit, dass jeder Fahrgast dazu verpflichtet sei, sich im Bus jederzeit einen festen Halt zu verschaffen.

Das AG München hat gegen einen Fahrgast und für das Verkehrsunternehmen sowie einen Pkw-Fahrer entschieden. (Foto: Pixabay)
Das AG München hat gegen einen Fahrgast und für das Verkehrsunternehmen sowie einen Pkw-Fahrer entschieden. (Foto: Pixabay)

Kommen Fahrgäste in einem Linienbus bei einer Bremsung zu Fall, weil sie sich keinen festen Halt verschafft haben, trifft sie ein Eigenverschulden, das eine mögliche Haftung Dritter ausschließen kann. In diesem Sinne hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 18.10.2024 (AZ 338 C 15281/24) die Klage eines 76-jährigen Fahrgasts abgewiesen, der sich in einem städtischen Linienbus trotz vorhandener freier Sitzplätze in stehender Position lediglich mit einer Hand am Handlauf festgehalten hatte.

Als der Busfahrer eine Gefahrenbremsung durchführen musste, weil ein Autofahrer kurz vor dem Linienbus auf dessen Spur wechselte, war dieser zu Fall gekommen und hatte sich Verletzungen zugezogen. Daraufhin hatte der Fahrgast von dem Autofahrer sowie dessen Versicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro verlangt.

Haftung des Pkw-Fahrers ausgeschlossen

Das AG begründete die Klageabweisung damit, dass jeder Fahrgast dazu verpflichtet sei, sich im Bus jederzeit einen festen Halt zu verschaffen. Im Stadtverkehr müsse damit gerechnet werden, dass heftig gebremst werden müsse. Der Mann habe sich hinsetzen können, es seien Sitzplätze frei gewesen. Sich nur im Stehen mit der linken Hand festzuhalten, habe nicht ausgereicht. Die Haftung des Pkw-Fahrers sei deshalb aufgrund des vollständigen Mitverschuldens des Klägers ausgeschlossen, so das Gericht. Das Urteil fiel bereits Mitte Oktober, es ist noch nicht rechtskräftig.