Fahrpreis kassiert, keinen Fahrschein ausgehändigt – Kündigung

Die BVG hatte den Sachverhalt geprüft und den Fahrer entlassen. Der klagte vor dem LAG Berlin-Brandenburg.

Das LAG Berlin-Brandenburg sah die Klage des Busfahrers gegen seine Kündigung als unbegründet an. (Foto: Pixabay)
Das LAG Berlin-Brandenburg sah die Klage des Busfahrers gegen seine Kündigung als unbegründet an. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Eine Kundin reklamierte bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), dass der Busfahrer zwar den Fahrpreis kassierte, jedoch im Gegenzug den Fahrschein nicht aushändigte. Er hatte auch keinen Fahrschein ausgedruckt, so die weiteren Ausführungen der Buskundin. Konkreter sei der Busfahrer geworden, indem er ihr sagte „You don’t need a ticket“. Diese Beschwerde hatte die BVG veranlasst, eine Prüfung des Sachverhalts vorzunehmen und entsendete einen Mitarbeiter. Dieser stellte beim Busfahrer fest, dass er in vier Fällen die Fahrpreise kassierte, jedoch keinen einzigen Fahrschein aushändigte. Der Busfahrer wurde fristlos gekündigt.

Klage ohne Erfolg

Er klagte vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg gegen seine Entlassung. Allerdings ohne Erfolg, denn das LAG sah keinen Grund, dass die sofortige Kündigung unwirksam gewesen sei (AZ: 10 Sa 469/18 – rechtskräftig). Das LAG hatte die Videos eingesehen. Somit sei der Einwand des Busfahrers entkräftet worden, der behauptete, die Fahrscheine an die Fahrgäste ausgegeben zu haben.