Arbeitsrecht: Abmahnung – was ist zu beachten

Ein scharfes Schwert, wenn Mitarbeiter Vertragspflichten grob verletzen. Was rechtlich zu beachten ist, hat die IHK Schwaben auf den Punkt gebracht.  

(Foto: pixabay)
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Martina Weyh

Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmer auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen und die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten sicherzustellen. Die Abmahnung erfüllt verschiedene Zwecke, von der Vorbereitung einer möglichen Kündigung bis hin zum Signal für Fehlverhalten. Worauf zu achten ist, damit sie rechtlich Bestand hat, hat die IHK Schwaben zusammengefasst.

Die Abmahnung weist den Arbeitnehmer auf ein bestimmtes, genau beschriebenes Fehlverhalten hin und soll ihn unter Androhung möglicher Rechtsfolgen im Wiederholungsfall zu einer Verhaltensänderung veranlassen. Beabsichtigt ein Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer wegen dessen Fehlverhalten zu beenden, muss in der Regel eine Abmahnung mit einem entsprechenden Vermerk in der Personalakte erfolgt sein.

Die gesetzlich definierte Funktion der Abmahnung legt nahe, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer schriftlich ausgehändigt wird. Sie kann aber auch mündlich erfolgen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch im Streitfall eindeutig nachweisen können, dass er das Fehlverhalten bereits zur Sprache gebracht und entsprechende Konsequenzen angedroht hat.

Was in der Abmahnung stehen muss:

  • Hinweis auf das beanstandete Verhalten – der Arbeitgeber hat auf das beanstandete Verhalten eindeutig nachvollziehbar hinzuweisen. Ein rein allgemeiner Hinweis auf die Verletzung der Vertragspflichten reicht nicht aus.
  • Ermahnung und Aufforderung zur Verhaltensänderung – aus der Abmahnung muss klar hervorgehen, dass der Arbeitgeber das Verhalten nicht duldet und sich der Arbeitnehmer künftig gemäß dem Arbeitsvertrag zu verhalten hat.
  • Warnung vor möglichen Konsequenzen – klar und eindeutig müssen auch die rechtlichen Konsequenzen im Fall einer weiteren Verletzung der Vertragspflichten formuliert werden.