Arbeitgeber darf keine Impfung verlangen

Obwohl Fahrer von Bussen, Kleinbussen, Shuttles, Taxis und Mietwagen durch die Verbreitung von Coronaviren während ihrer Arbeit stark gefährdet sind, darf ein Arbeitgeber nicht fordern, dass sie sich dagegen impfen lassen.

Wie Politiker können auch Arbeitgeber nur für eine Impfung gegen Corona in einem der Impfzentren wie hier in Mainz werben, sie aber nicht anordnen. (Foto: Dinges/MSADG)
Wie Politiker können auch Arbeitgeber nur für eine Impfung gegen Corona in einem der Impfzentren wie hier in Mainz werben, sie aber nicht anordnen. (Foto: Dinges/MSADG)

Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern nicht verlangen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, denn es bleibt eine höchstpersönliche Entscheidung der Mitarbeiter, ob sie sich impfen lassen oder nicht. Daher sollte er auch keinen erhöhten Druck auf seine Belegschaft ausüben, weil das den Tatbestand der Nötigung erfüllen könnte. Das schreibt Dominic Hauenstein, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Newsletter der Plattform anwalt.de.

Impfempfehlung statt -pflicht

Der Arbeitsrechtler aus München führt dazu aus, dass eine gesetzliche nicht bestehende Impfflicht im Betrieb tief in die körperliche Unversehrtheit eingreifen würde. Damit gehe sie weit über das hinaus, was der Arbeitgeber normalerweise im Arbeitsverhältnis einseitig anordnen könne – wie etwa die Art, den Ort und die Zeitdauer der Arbeit.

Neben diesem Direktionsrecht bieten laut dem Rechtsanwalt auch arbeitsvertragliche Verpflichtungen oder Nebenpflichten keine Handhabe, um eine Corona-Impfung anzuordnen. Der Arbeitgeber könne höchstens eine Impfempfehlung aussprechen.

Der Arbeitsrechtler kommt sogar zu dem Schluss, dass selbst bei Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in jedem Einzelfall geprüft werden müsse, ob die Impfung ein „angemessenes und zumutbares Mittel“ sei.