Minijobs: Aktuelle Maßnahmen in der Coronakrise

Die Minijob-Zentrale hat über Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise informiert.

Busfahrer im ÖPNV sind mitunter als Minijobber beschäftigt. (Foto: Sanne)
Busfahrer im ÖPNV sind mitunter als Minijobber beschäftigt. (Foto: Sanne)
Claus Bünnagel
  • Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs werden von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben
  • Mehrarbeit wegen Corona: Die 450-Euro-Verdienstgrenze darf im Minijob bis zu fünfmal überschritten werden, ohne automatisch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu rutschen. 
  • Können Arbeitgeber ihre Minijobber aktuell nicht beschäftigen und erhalten die Minijobber keinen Verdienst, sollten Arbeitgeber daran denken, der Minijob-Zentrale einen Null-Beitragsnachweis zu übermitteln.
  • Unbürokratische Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten bei der Beitragszahlung in der Corona-Krise: Solange ein Verfahren zur Bewilligung einer Stundung oder eines Zahlungsaufschubs in Bearbeitung ist, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung und es werden auch keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. 

Mehr Informationen unter https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/09_corona_faq/node.html