- Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs werden von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben
- Mehrarbeit wegen Corona: Die 450-Euro-Verdienstgrenze darf im Minijob bis zu fünfmal überschritten werden, ohne automatisch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu rutschen.
- Können Arbeitgeber ihre Minijobber aktuell nicht beschäftigen und erhalten die Minijobber keinen Verdienst, sollten Arbeitgeber daran denken, der Minijob-Zentrale einen Null-Beitragsnachweis zu übermitteln.
- Unbürokratische Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten bei der Beitragszahlung in der Corona-Krise: Solange ein Verfahren zur Bewilligung einer Stundung oder eines Zahlungsaufschubs in Bearbeitung ist, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung und es werden auch keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Mehr Informationen unter https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/09_corona_faq/node.html
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