EU-Mobility-Package Teil 1: Einigung im Trilog

Der Inhalt wird voraussichtlich im April im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und dann 18 Monate später in Kraft treten.

Zu den künftigen Lenk- und Ruhezeiten oder dem Smart-Tacho wurden nun rechtliche Rahmenbedingungen gefunden. (Foto: VDO)
Zu den künftigen Lenk- und Ruhezeiten oder dem Smart-Tacho wurden nun rechtliche Rahmenbedingungen gefunden. (Foto: VDO)
Claus Bünnagel

Die EU-Institutionen in Brüssel haben einen Kompromiss zum Mobility-Package Teil 1 gefunden und damit eine Einigung zu den wichtigen Gesetzesvorhaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Entsendung und Smart Tacho erzielt. Im Zuge der zweijährigen Verhandlungen waren zum Teil enorme Verschlechterungen für den Busverkehr geplant. 

„Wir begrüßen grundsätzlich, dass mit diesem Ergebnis negative Auswirkungen für den Busverkehr verhindert werden und sich nun Planungssicherheit für die Zukunft einstellt.“ (LBO)

Bei dieser insgesamt schwierigen Ausgangsposition für den Personenverkehr konnte nun der Status Quo bei den Lenk- und Ruhezeiten erhalten und Erleichterungen bei den Entsenderegelungen erreicht werden. 

Lenk- und Ruhezeiten 

  • Die Möglichkeit der Nachholung von verkürzten Wochenruhezeiten, angehängt an Tagesruhezeiten (Artikel 8 Absatz 7 der VO 561), wird beibehalten unter der Voraussetzung, dass das Fahrpersonal spätestens am Ende der dritten Woche in die Heimat zurückkehrt. 
  • Die Revisionsklausel, die moderate Spezialregelungen bei den Lenk- und Ruhezeiten ermöglichen könnte, ist akzeptiert worden. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der geänderten Lenk- und Ruhezeitenverordnung muss die Kommission bewerten und Bericht erstatten, ob geeignetere Vorschriften für Fahrer im Gelegenheitsverkehr erlassen werden können. 
  • Zudem wurde vereinbart, dass im Personenverkehr weiterhin gemäß Artikel 8 Absatz 6 der Bezugszeitraum für wöchentliche Ruhezeiten zwei Wochen beträgt.

Einführung des Smart-Tacho Version 2 

Es wird eine Umtauschverpflichtung zum Smart Tacho 2.0 geben (umzusetzen zwischen 2023 und 2025). Allerdings wird dieser Tachograph über eine Voreinstellung Bus oder Lkw verfügen – die Grundvoraussetzung für weitere Spezialregelungen. Die Einführung erfolgt stufenweise auf Basis der Position des EU-Parlaments, jedoch in drei statt vier Stufen; für den Stufenplan wurde der Kommissionsvorschlag angenommen, das bedeutet: 

  • Nachrüstung für Fahrzeuge mit analogen und digitalen Fahrtenschreibern im Jahr 2024 und 
  • Nachrüstung für Fahrzeuge mit Smart-Tacho Version 1 im Jahr 2025 

Entsendung

Beschlossen wurde eine vorteilhafte Klarstellung zum Thema Entsendung: Transitverkehre sind immer ausgenommen; Kabotage wird immer als Entsendung betrachtet. 

  • Für den Gelegenheitsverkehr gilt: Alle Dienste, die im Mitgliedstaat der Niederlassung des Busunternehmens beginnen und/oder enden, sind von den Entsendungsvorschriften ausgenommen. Lokale Ausflüge sind ausgenommen, wenn die internationalen Fahrten („Rundreisen mit geschlossenen Türen“) im jeweiligen Niederlassungsmitgliedstaat beginnen und enden. 
  • Für den Linienverkehr gilt: Alle bilateralen Verbindungen vom und in den Niederlassungsmitgliedstaat des Busunternehmens sind von den Entsendungsvorschriften ausgenommen. 

Der Inhalt der Vereinbarung muss noch im Plenum des Europäischen Parlaments und vom Europäischen Rat angenommen werden. Er wird voraussichtlich im April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und dann 18 Monate später in Kraft treten.