Datenschützer: Ja zu Corona-Daten

Die Datenschutzkonferenz hat klargestellt, dass Arbeitgeber Informationen weitergeben müssen, die zur Bekämpfung des Corona-Virus nötig sind.

Prof. Ulrich Kelber sieht als Bundesbeauftragter für den Datenschutz keine Konflikte zwischen Datenschutz und Infektions-Bekämpfung. (Foto: Bundesregierung/Kugler)
Prof. Ulrich Kelber sieht als Bundesbeauftragter für den Datenschutz keine Konflikte zwischen Datenschutz und Infektions-Bekämpfung. (Foto: Bundesregierung/Kugler)

Der Schutz personenbezogener Daten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona-Infektionen stehen sich nicht entgegen. Laut Prof. Ulrich Kelber, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, sind Informationen zur Gesundheit sehr sensible Daten. Solange die Maßnahmen der Arbeitgeber und Dienstherren aber verhältnismäßig seien, stehe der Datenschutz der Infektionsbekämpfung nicht im Weg. Es könnten daher zum Beispiel personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Gästen und Besuchern erhoben werden, um die Ausbreitung des Virus in der Mitarbeiterschaft bestmöglich zu verhindern.

In bester Behördenmanier hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seine Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz während der Corona-Pandemie mit einem langen Titel versehen. Er lautet „Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“. Das Dokument kann über die Internetseite https://www.bfdi.bund.de abgerufen werden.

Auf dieses Papier hat der Dienstleister DL-Daten GmbH hingewiesen. Er berät auch die Mitglieder des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in Sachen Datenschutz.