Die aktuelle Pandemielage erfordert auch im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern des täglichen Lebens und existenziellen Dienstleistungen besondere Maßnahmen. Deshalb ergreifen u.a. die Bezirksregierungen folgende Maßnahmen im Vollzug des Arbeitszeitgesetzes:
- Arbeitnehmer dürfen zur Produktion von existenziellen Gütern und für Dienstleistungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge über die tägliche Höchstarbeitszeit hinaus beschäftigt werden.
- Eine Beschäftigung ist in diesen Fällen auch an Sonn- und Feiertagen möglich.
- Ruhepausen dürfen hier insgesamt verkürzt und auf mehrere Kurzpausen von angemessener Dauer verteilt werden.
- Die Ruhezeit darf in diesen Fällen um bis zu zwei Stunden verkürzt werden.
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