Arbeitsrecht: Telefonische Krankschreibung bis zu 14 Tage möglich

Die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vorerst bis zum 23. Juni 2020 befristet.

Bei Atemwegserkrankung können sich Mitarbeiter derzeit telefonisch krankschreiben lassen. (Foto: Pixabay/JESHOOTS-com)
Bei Atemwegserkrankung können sich Mitarbeiter derzeit telefonisch krankschreiben lassen. (Foto: Pixabay/JESHOOTS-com)
Claus Bünnagel

Patienten mit Atemwegserkrankung können sich derzeit vom Arzt auch telefonisch krankschreiben lassen, um bei Verdacht einer Corona-Infektion die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) weist darauf hin, dass Ärzte ihre Patienten seit dem 24. März 2020 bis zu 14 Tage telefonisch krankschreiben dürfen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt, auch wenn der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben. So soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden. Das gilt auch bei der Erkrankung eines Kinds. Die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vorerst bis zum 23. Juni 2020 befristet.