CVD: 10. BImSchV schließt GTL aus

Dies könnte das Aus für Verbrennerbusse bedeuten.

GTL-Produktionsanlage. (Foto: Wikipedia)
GTL-Produktionsanlage. (Foto: Wikipedia)
Claus Bünnagel

Die EU-Richtlinie 20219/1161 (Clean Vehicles Directive – CVD) muss bis Sommer in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Verfahren im Bundestag startet am 25. März. 

Der Transformationsprozess „Weg vom Diesel“ bringt Umstellungen auch für private Busunternehmen mit sich. Zwar sind neben emissionsfreien (Strom und Wasserstoff) auch weiter „saubere“ Antriebe zulässig. Der WBO sieht aber folgende Schwierigkeit: Gibt es keinen zugelassenen Kraftstoff, können die Unternehmen in der Übergangszeit bis 2030 nicht mehr auf Verbrennerbusse setzen.

Denn die Verordnung über die Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen in der Fassung vom 13. Dezember 2019 (10. BImSchV) lässt gegenwärtig nicht eindeutig zu, dass Diesel durch einen Kraftstoff wie zum Beispiel GTL ersetzt werden kann. GTL (verflüssigtes Erdgas) ist hinsichtlich der Schadstoffwerte zwar ein wenig sauberer als klassischer Diesel, entspricht aber hinsichtlich der Dichte nicht der speziellen Diesel-Norm EN 590. Die 10. BImSchV steht somit der Bestrebung entgegen, den Kraftstoff GTL als Basis „sauberer“ Fahrzeuge nach CVD für ÖPNV-Flotten verfügbar zu machen. 

Ohne Zulassung von GTL oder vergleichbaren alternativen Dieselkraftstoffen würde die Erfüllungsquote der CVD von zunächst 22,5 % auf sofort 45 % emissionsfreie Antriebe hochgesetzt werden – ab 2026 auf 65 %. (WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber)