Nachhaltigkeit: Deutsche Umwelthilfe verklagt Kiel, Hannover und Halle

Umweltschützer fordern nun in zehn Bundesländern Diesel-Fahrverbote.
Demo vor der IAA Pkw 2017: Mit einem 15 Meter langen Diesel-Pkw Modell hat die DUH im September am Haupteingang der Messe Frankfurt für saubere Luft in deutschen Städten demonstriert. (Foto: Maximilian Urschl)
Demo vor der IAA Pkw 2017: Mit einem 15 Meter langen Diesel-Pkw Modell hat die DUH im September am Haupteingang der Messe Frankfurt für saubere Luft in deutschen Städten demonstriert. (Foto: Maximilian Urschl)
Anja Kiewitt

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Radolfzell, will neue Klagen auf Einhaltung der Luftqualitätswerte für Stickstoffdioxid (NO₂) in Niedersachsen (Hannover), Schleswig-Holstein (Kiel) und Sachsen-Anhalt (Halle) vor den zuständigen Verwaltungsgerichten einreichen. Bereits 2018 sollen die Behörden mit Diesel-Fahrverboten dafür sorgen, dass der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Stickstoffdioxid (NO₂) im Jahresdurchschnitt in den Städten eingehalten wird, so die Klimaschützer. Rechtlich verpflichtet seien die Städte dazu bereits seit sieben Jahren.

Rechtliche Verpflichtung seit 2010

Kiel sei mit 65 µg/m³ auf Platz vier der schmutzigsten Städte Deutschlands. Auch Hannover (55 µg/m³) und Halle (Saale) (45 µg/m³) überschreiten den NO₂-Grenzwert, der bereits seit 2010 gilt, den Experten zufolge erheblich. 42 weitere Städte mit zu hohen NO₂-Jahresmittelwerten hat die DUH in einem Schreiben aufgefordert, die Identifikation der betreffenden Straßen und Zonen für Verkehrsbegrenzungen so vorzubereiten, dass Diesel-Fahrverbote nach abschließender Klärung der Rechtslage unmittelbar in Kraft treten. Andernfalls behält sich die DUH auch hier Klagen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten vor.

Blaue Plakette ab Euro 6d gefordert

Die DUH klagt bereits in 16 Städten für saubere Luft. Die Hälfte der Verfahren wurden von der DUH gewonnen, zuletzt in Düsseldorf, München und Stuttgart. „Wir brauchen auf Bundesebene endlich eine ‘Blaue Plakette‘ für saubere Diesel-Fahrzeuge ab Euro 6d. Und auf Landesebene brauchen wir die kurzfristige Umsetzung der Diesel-Fahrverbote", fordert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Dass die Durchsetzung geltenden Rechts auf dem Klageweg erst durch einen gemeinnützigen Umweltschutzverband passieren muss, ist ein Institutionen- und Demokratieversagen erster Güte. Es ist hochnotpeinlich, dass deutsche Regierungspolitiker von Verwaltungsrichtern daran erinnert werden müssen, dass der Schutz der Gesundheit höchsten Verfassungsrang genießt“, so Resch weiter.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Hintergrund: Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde (EEA) gehen allein in Deutschland jährlich 12.860 vorzeitige Todesfälle auf die Belastung der Luft mit NO₂ zurück. Das sind fast viermal so viel wie durch Verkehrsunfälle ums Leben kommen. Insgesamt wurden laut dem Umweltbundesamt im Jahr 2016 die gesetzlichen Grenzwerte für NO₂ in 90 Städten überschritten, in 61 davon um mehr als zehn Prozent. Bereits im Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der anhaltenden Grenzwertüberschreitung sowie nicht ausreichender Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die DUH-Aktivitäten für saubere Luft sind Teil des Projekts „Right to Clean Air“.