Essen, Freiburg, Hannover: Hochburgen beim Schwarzfahren in Deutschland

Laut Studie auch bis zu 87 Prozent Anstieg in Gelsenkirchen.
Anja Kiewitt

Ohne gültigen Fahrschein unterwegs und erwischt werden, kostet. Vor gut einem Jahr wurde das bundeseinheitliche Strafgeld für die sogenannte Beförderungserschleichung von 40 auf 60 Euro angehoben. Doch dies scheint nicht minder die Motivation von Schwarzfahrern in Deutschlands Städten gebremst zu haben, teilt das Produkt-, Energie- und Finanzdienstleistungsportal Preisvergleich.de AG, Leipzig. Ganz im Gegenteil: Vor allem die Städte Essen mit 1.841 Schwarzfahrten je 100.000 Einwohner, Freiburg im Breisgau (1.741 Schwarzfahrer je 100.000 Einwohner), Hannover (1.732) und Mannheim (1.712) zählen demnach zu den „Schwarzfahrerhochburgen“ Deutschlands, wie aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von 2015 hervorgeht.

Zunahme in 76 deutschen Großstädten

Allein in 76 deutschen Großstädten nahm der Strafbestand des Schwarzfahrens laut Preisvergleich.de im Jahr 2015 durchschnittlich um sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu. Spitzenreiter sind den Studienmachern zufolge Städte wie Gelsenkirchen (plus 87 Prozent im Vergleich zu 2014), Potsdam (plus 65 Prozent), Remscheid (plus 60 Prozent), Recklinghausen (plus 60 Prozent) oder Wiesbaden (plus 54 Prozent).

Positive Effekte in Magdeburg, Bergisch Gladbach und Mönchengladbach

Erfolgreich scheinen hingegen die Maßnahmen unter anderem in Magdeburg (58 Prozent weniger Schwarzfahrten im Vergleich zu 2014), Bergisch Gladbach (minus 49 Prozent) und Mönchengladbach (minus 32 Prozent) gewesen zu sein, kommentiert das Vergleichsportal die Zahlen. In der Polizeistatistik werden den Experten zufolge zur Anzeige gebrachte Beförderungserschleichungen dargestellt. Dies umfasse nicht nur das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen, sondern beispielsweise auch in Taxis. Nicht enthalten seien hingegen die direkten Straf-Entgelte, die von Kontrolleuren veranschlagt werden, bei denen es zu keiner Anzeige kommt.

Gefängnisstrafe ist möglich

Prinzipiell könne es schon bei der ersten Fahrt ohne Fahrschein zu einer Anzeige kommen. Viele Kommunen erstatten laut der Studie allerdings erst bei Wiederholungstätern oder dauerhaften Zahlungsverweigerern Anzeige bei der Polizei. Dies könne sogar schlimmstenfalls zu einer Gefängnisstrafe führen, beispielsweise als Ersatzhaft, falls die Geldstrafe nicht beglichen werden kann.