Werkstatt: Ab Juni 2015 gilt Geräteleitfaden 5

Neue Regeln für die Abgasuntersuchung bei Bussen.
Anja Kiewitt

Ab 1. Juni 2015 ist der Leitfaden 5 für Abgasuntersuchungen (AU) an Euro-6-Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Das teilt die WOW! Würth Online World GmbH, Künzelsau, mit. Auch Bus-Werkstätten müssen demnach den Prüfablauf ihrer AU-Geräte auf den neuesten Stand bringen, um weiterhin gesetzeskonform prüfen zu können.

Neue Kommunikationsprotokolle

Wichtigste praktische Änderung ist der vereinfachte Prüfablauf für die Abgasmessung an Dieselfahrzeugen ohne Standdrehzahlbegrenzung, kommentiert der Geschäftsbereich Automotive Aftermarket (AA) der Stuttgarter Robert Bosch GmbH die neue Regelung. Zusätzlich werden mit dem Leitfaden 5 die neuen, weltweit standardisierten OBD-Kommunikationsprotokolle "WWH-OBD" und "SAE J1939" eingeführt, so der Anbieter von Prüf- und Werkstatttechnik. Zudem sei der Prüfablauf auf Elektrofahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer ("Range Extender") angepasst worden.

AU-Prüfgeräte umrüstbar

Für Werkstätten bieten Abgastester-Hersteller wie Bosch und Würth nach eigenen Angaben bereits die passende Prüftechnik und Software sowie Rückkaufaktionen für die Vorgängermodelle an. Wahlweise können Anwender ihre bestehenden AU-Testsysteme für Nutzfahrzeuge, die die neueste Abgasnorm Euro 6 einhalten, auch auf den neuen Leitfaden 5 nachrüsten lassen. Für alle Fahrzeuge bis Abgasnorm Euro 5 können Werkstätten wie bisher nach dem Leitfaden 4 arbeiten, teilt Bosch mit. Allerdings sei damit der vereinfachte Prüfablauf für Diesel-Fahrzeuge nicht nutzbar.