Reduzierte EEG-Umlage: Jetzt Anträge stellen

Kostenreduktion – wer Elektrobusse im Linienverkehr einsetzt, kann vom kommenden Jahr an von einer um 80 % reduzierten EEG-Umlage profitieren.

Wichtig: Bei der Antragstellung unbedingt die Fristen fest im Blick halten. (Foto: BMWi)
Wichtig: Bei der Antragstellung unbedingt die Fristen fest im Blick halten. (Foto: BMWi)
Martina Weyh

Nicht zuletzt durch den Einsatz des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist es gelungen, dass mit der neuesten Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG), elektrische Busse im Linienverkehr ab 2022 von einer um 80 % reduzierten EEG-Umlage profitieren können (§ 65a EEG).

Die EEG-Umlage beträgt inklusive Mehrwertsteuer aktuell 6,5 Cent/kWh. Hier besteht also beträchtliches Einsparpotenzial bei den Kosten für die Traktionsenergie – pro Bus und Jahr mehrere Tausend Euro.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens 100 Megawattstunden Fahrstrom (vom und im Fahrzeug verbrauchter Strom) verbrauchen. Schätzungen gehen davon aus, dass dieser Verbrauch bereits mit zwei Bussen erreicht wird. Wenn die Mindestabnahme erreicht ist, gilt die reduzierte EEG-Umlage ab der ersten kWh.

Unternehmen, die bereits mit elektrischen Bussen fahren, können 2022 ebenso von der reduzierten EEG-Umlage profitieren, wie Unternehmen, die den Verkehr mit Elektrobussen erst im Laufe dieses Jahres oder sogar erst 2022 aufnehmen.

Bei der BAFA beantragen

Um von einer ermäßigten EEG-Umlage zu profitieren, muss diese zuvor beim BAFA beantragt werden. Es ist zwingend ein Wirtschaftsprüfer o.ä. in die Beantragung mit einzubeziehen, der insbesondere die verbrauchte Strommenge testieren muss.

Für Verkehre, die erst noch aufgenommen werden, ist eine Prognose des zu erwartenden Stromverbrauchs ausreichend. Hierfür ist ebenfalls ein Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erforderlich. Dieser muss sich auch auf die Leistungsbeschreibung des Vergabeverfahrens als Grundlage der Prognose beziehen. So soll der Prüfungsvermerk insbesondere eine Aufstellung mit der Anzahl der elektrisch betriebenen Busse und deren Mindestverbrauch pro gefahrene Kilometer, eine Übersichtskarte, in der die Linienführung eingezeichnet ist, die Länge der Linie in Kilometern sowie die insgesamt zu fahrenden Kilometer gemäß Fahrplan der ausgeschriebenen Verkehrsdienstleistung enthalten.

Anmeldefristen beachten

Bei bereits laufenden Verkehren mit Elektrobussen (§ 65a, Absatz 1 EEG) müssen die Anträge zwingend bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Für Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen, die an einem Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im Straßenpersonenverkehr teilgenommen haben oder teilnehmen werden, gilt im Kalenderjahr vor der Aufnahme des Fahrbetriebs (§ 65a, Absatz 3 EEG) eine Frist für die Antragsstellung bis zum 30. September 2021.

Auch für Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen, die erstmals eine Verkehrsleistung im Linienfernverkehr erbringen werden, gilt eine Frist bis zum 30. September 2021 (§ 65a, Absatz 4 EEG).

Wichtig: In den Folgejahren muss ebenfalls stets ein neuer Antrag für die ermäßigte EEG-Umlage gestellt werden.

Nähere Informationen: