Die größte Auswahl für Ihre Kfz-Flotten-Versicherung
Ihre Kfz-Versicherungen bei Dittmeier haben zunächst wie bei Ihrer bisherigen Versicherung die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zur Grundlage. Allerdings sind diese Regelungen gerade für Ihre Kfz-Flotte nicht ausreichend. Sie profitieren durch Dittmeier von weitreichenden Erweiterungen des Versicherungsschutzes durch ergänzende Klauseln, je nachdem, für welche Kfz-Versicherung Sie sich über Dittmeier entscheiden. Alle Möglichkei-ten sind nachfolgend in Kurzform auszugsweise dargestellt. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der ausführliche Kfz-Rahmenvertrag mit den Versicherungsbedingungen.
Mehr Auswahl durch Unabhängigkeit
Neun renommierte Versicherer zur Auswahl: Mit diesen Versicherern unterhält Dittmeier Kooperationen, um Ihre Flotte bestmöglich abzusichern: Allianz, ERGO, HDI, HDNA, KRAVAG/R+V, Mannheimer, Provinzial, Signal-lduna/VdK und Württembergische
*Achtung: Fristablauf 30.11.2022
Klauseln für mehr Leistung
- Bergungskosten im Totalschadenfall
- Abschleppkosten im Totalschadenfall
- Abzüge "neu für alt"
- Reifenplatzer
- Glasreparatur
- Sonderausstattung
- Mietwagen-Haftpflicht im Ausland
- Schäden durch Lawinen, Muren und Erdsenkung
- Kurzschlussschäden an Aggregaten
- Marderbiss/Tierbiss
Klauseln für mehr Sicherheit
Beginn des Versicherungsschutzes ab Gefahrtragung
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und bezahlt, aber noch nicht abgeholt. Plötzlich brennt es. Sie haben Versicherungsschutz, obwohl das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist.
Einsatz von im Linienverkehr versicherten Omnibussen im Gelegenheitsverkehr
Sie haben auch den vollen Versicherungsschutz, wenn im Linien-verkehr versicherte Busse gelegentlich im Reiseverkehr eingesetzt werden.
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
Auf einen Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens gemäß § 81 VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) wird verzichtet.
Versicherungsschutz auf Schiffen und Fähren
Bei der Benutzung von Schiffen und/oder Fähren in europäischen Gewässern haben Sie Versicherungsschutz.
Verleih von Omnibussen, LKW, Taxis und anderen Fahrzeugen
Sie haben auch hierfür Versicherungsschutz: Der gelegentliche Verleih von Omnibussen, LKW, Taxis und anderen Fahrzeugen an befreundete Unternehmer oder ehemals beschäftigte Fahrer (gleichgültig ob unentgeltlich oder zu den marktüblichen Tagessätzen).
Verbleib von Zündschlüsseln im Omnibus
Der Versicherer beruft sich im Falle eines Fahrzeugdiebstahls nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wenn Ihre Omnibusse mit steckendem Zündschlüssel aus einer mit bündigem Sicherheits-schloss gesicherten und verschlossenen Bushalle gestohlen werden.
Versehensklausel
Eine Anzeige oder Meldung von Ihnen an die Versicherung ist un-absichtlich falsch oder Sie unterlassen versehentlich eine Anzeige. Durch diese Schutzklausel leistet die Versicherung trotzdem.
Geld sparen mit diesen Klauseln
Ratenzahlungszuschlag sparen
Normalerweise verlangt die Versicherung für die monatliche Zahlung der Versicherungsbeiträge einen Zuschlag von 5 %. Über Dittmeier sparen Sie sich diesen und können bequem in monatlichen Raten bezahlen.
Gewinnbeteiligung
Wenn Sie einen guten Schadensverlauf vorweisen können, beteiligt Sie die Versicherung mit bis zu 20 % am Gewinn. Je nach Versicherer bereits ab 15.000 EUR Netto-Jahresprämie möglich.
Standzeitenabrechnung auch ohne amtliche Abmeldung
Ihre Linienbusse stehen in den Schulferien mindestens 14 Tage am Stück? Dann können Sie je nach Versicherer bis zu 5 % der Jahres-prämie auch ohne amtliche Abmeldung erstattet bekommen.
Anhang | Größe |
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Jetzt Kfz-Versicherungen für Ihre Busse vergleichen (PDF) | 11.86 MB |
Bus-Versicherung inkl. Cloud-Kamera von Dittmeier (PDF) | 1.12 MB |