Bundestag beschließt Änderung Telemediengesetz: Störerhaftung abgeschafft - WLAN-Anbieter ohne Risiko: Störerhaftung ade

Schub für mehr offene WLAN-Hotspots in Deutschland: In Bussen kann künftig freies Internet gefahrlos angeboten werden. | Bild: Thorben Wengert/Pixelio.de
Schub für mehr offene WLAN-Hotspots in Deutschland: In Bussen kann künftig freies Internet gefahrlos angeboten werden. | Bild: Thorben Wengert/Pixelio.de
Anja Kiewitt
Infotainment

Ende Juni hat der Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen, das noch dieses Jahr in Kraft treten soll. „Damit schaffen wir die Störerhaftung rechtssicher ab“, betont Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Bundestag beschließt Änderung Telemediengesetz: Störerhaftung abgeschafft - WLAN-Anbieter ohne Risiko: Störerhaftung ade
Seite 23 | Rubrik Strategie