UNFALL NACH AUSSTIEG: Busfahrer haftet mit

Claus Bünnagel

Der Busfahrer musste auf einer Bundesstraße aufgrund eines Karnevalsumzugs halten. Nachdem der Bus bereits einige Minuten stand, öffnete der Chauffeur auf Drängen von Fahrgästen, die aussteigen wollten, die Bustür. Ein Mädchen verließ den Bus durch die hintere Tür, trat auf die Straße und wurde von einem vorbeifahrenden Pkw erfasst. Sie war zum Unfallzeitpunkt 13 Jahre alt und musste operativ behandelt werden. Die Pkw-Fahrerin fuhr rechts an dem Bus vorbei, um auf den Seitenstreifen zu halten und von dort aus zu telefonieren. Das Unfallopfer verklagte die Fahrerin auf Schadensersatz.

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Artikel UNFALL NACH AUSSTIEG: Busfahrer haftet mit
Seite 42 | Rubrik ÖPNV
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