OLG Celle: Keine Pflichtverletzung des Busfahrers bei Sturz einer schwerbehinderten Frau mit Geldbörse und Trolley

Claus Bünnagel

Eine schwerbehinderte Frau betrat den Linienbus. Als der Busfahrer die Haltestelle verlassen hatte, stürzte die Dame. Dabei verletzte sich die Passagierin. Zum Zeitpunkt des Sturzes hielt sie in der einen Hand ihre Geldbörse und mit ihrer anderen Hand ihren Trolley fest. Die Frau verklagte den Busfahrer auf Schadensersatz. Letztlich klagte sie erfolglos, denn sowohl das Landgericht Lüneburg als auch das Oberlandesgericht (OLG) in Celle wiesen die Klage ab (AZ: 14 U 70/18). Zur Urteilsbegründung meinte das OLG, dass dem Busfahrer keine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei.

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Seite 34 | Rubrik ÖPNV