RBB-Busfahrer erhalten unterschiedliche Vergütungen - TV-N vs. RBB-Haustarifvertrag: RBB: Klage von Busfahrern abgewiesen

Martina Weyh

Zwei Busfahrer der Bahntochter Regionalbus Braunschweig (RBB) erhalten auf unterschiedlichen Linien eine unterschiedliche Vergütung. Beim Einsatz auf einer RBB-Linie werden ihnen täglich 30 Minuten für sogenannte unproduktive Arbeitszeit wie dienst- und fahrplanbedingte Fahrtzeitunterbrechungen sowie Wendezeiten angerechnet, so die Regelung im RBB-Haustarifvertrag. Beim Einsatz beispielsweise auf der Schulbuslinie eines öffentlichen Auftraggebers werden dafür aber nur fünf Minuten pro Kalendertag vergütet, weil hier der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TV-N maßgeblich ist. Die Busfahrer bezifferten den Gehaltsverlust auf mehrere Hundert Euro.

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Seite 36 | Rubrik ÖPNV