Koblenz: Grundstückseigentümer klagt gegen Gemeinde wegen Ausbau Buslinienverkehr

Bushaltestelle Bild: sparkie_pixelio.de
Bushaltestelle Bild: sparkie_pixelio.de
Claus Bünnagel

Ein Grundstückseigentümer wurde von der Gemeinde aufgefordert, seinen Anteil zu zahlen, um den Koblenzer Buslinienverkehr auszubauen. Dagegen wehrte er sich und klagte beim Verwaltungsgericht Koblenz. Zur Begründung trug der Kläger vor, dass die betreffende Straße signifikant vom Busverkehr genutzt werde. In der Straße seien täglich 66 Busse registriert worden. Im weiteren Rechtsstreit merkte er an, dass der Gemeinde eine Fehleinschätzung unterlaufen sei, die zur Aufhebung der Stadtratsentscheidung führen muss, so der Kläger. Die Nutzung der Bushaltestellen könne man nicht vollständig dem örtlichen öffentlichen Personennahverkehr zuordnen.

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Seite 37 | Rubrik ÖPNV