ELEKTRO-TRETROLLER: Mitnahme im ÖPNV grundsätzlich möglich

Zusammengeklappt darf der E-Tretroller mit in den Bus, sofern aus betrieblichen Gründen nichts dagegenspricht. Bild: Johannes Reichel
Zusammengeklappt darf der E-Tretroller mit in den Bus, sofern aus betrieblichen Gründen nichts dagegenspricht. Bild: Johannes Reichel
Martina Weyh

Der VDV hat seinen Mitgliedern unlängst empfohlen, elektrische Tret-
roller zur Mitnahme in Bussen und Bahnen zuzulassen, wenn sie nicht zu schwer und zusammenklappbar sind. „Der Roller darf mit in den Bus oder in die Bahn, muss aber zusammengeklappt werden. E-Tretroller helfen, die sogenannte letzte Meile angenehmer zu gestalten. Das passt sehr gut zu uns: Wir bieten nicht nur eine Fahrt mit U-Bahn, Tram-Bahn, Bus von einer Haltestelle zu anderen an, sondern wir bieten Mobilität von Haustür zu Haustür an. Es gibt Verkehrsunternehmen, die bereits überlegen, Tretroller in ihr Angebotsportfolio zu integrieren“, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann.

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Seite 38 | Rubrik ÖPNV