Claus Bünnagel

FACHKRÄFTEEINWANDERUNG: FRISTEN BEACHTEN

Für den Ausbildungsstart Sommer 2024 stellen viele Betriebe bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Diese sollten mindestens drei Monate vor dem geplanten Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Beispiel: Soll die Ausbildung zum 1.9.2024 beginnen, sollte der Antrag mit allen nötigen Dokumenten spätestens am 1.6. vorliegen.

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Seite 60 | Rubrik Mobilität