RECHT: Versicherer zahlt Gewinnanteil der Werkstatt nicht

 Bild: Pixabay
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Claus Bünnagel

In Schermbeck (Nordrhein-Westfalen) kam es zu einem Verkehrsunfall, an dem ein Linienbus des klagenden Unternehmers beteiligt gewesen war. Allerdings traf daran den Fahrer des Busses unbestritten keine Schuld. Der Linienbusunternehmer unterhielt eine eigene Werkstatt, in der seine wie auch die Busse Dritter repariert wurden. Nach der Reparatur des eigenen Fahrzeugs richtete der Unternehmer die Rechnung an den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers, der jedoch 15 % vom Rechnungspreis abzog. Dabei handelte es sich um den vom Versicherer errechneten Gewinnanteil.

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Seite 41 | Rubrik Mobilität