Ehepaar im Rentenalter fordert Reisepreis zurück - keine Lösung für Abholung - Rücktritt von Fernbusreise statthaft

 Bild: skd / AdobeStock
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Claus Bünnagel

Ein Ehepaar im Rentenalter kaufte bei einem Fernreisebusunternehmer eine mehrtätige Tour von Deutschland nach Südfrankreich. Reisepreis: 1.394 Euro. Im Prospekt fand sich der Hinweis, dass das Paar in der Nähe seines Wohnorts abgeholt werde. Ca. zwei Wochen vor Reiseantritt erhielt der Kunde, der in Wetzlar wohnte, die Information, dass er an einer Tankstelle in Gießen abgeholt werde. Damit sei er nicht einverstanden gewesen und forderte eine Lösung vom Reisebusunternehmer ein. Da dieser eine solche nicht anbot, verlangte das Paar den gezahlten Reisepreis vollständig zurück. Allerdings erhielt es eine Erstattung von lediglich 10 %.

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Seite 45 | Rubrik Mobilität