RECHT: Reisebüro trifft keine Hinweispflicht auf Reisepass

 Bild: Adobe Stock / vegefox.com
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Claus Bünnagel

Der Fall: Der Kunde buchte im Reisebüro eine Reise für zwei Personen nach Dubai zum Preis von 2.200 Euro. Allerdings konnte er die Urlaubsreise nicht antreten, weil er keinen gültigen Reisepass hatte. Er verklagte das Reisebüro, den gezahlten Reisepreis zu erstatten. Zur Begründung meinte der Kunde, dass das Reisebüro nicht ausdrücklich auf „Pass- und Visumserfordernisse“ hingewiesen habe.

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Seite 44 | Rubrik Mobilität