LG Darmstadt lehnt Schmerzensgeld für Busunternehmer-Passagier nach Sturz ab - kein Fehlverhalten festgestellt: Schmerzensgeld nach Sturz im Bus berechtigt

 Bild: Pixabay / Qimono
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Claus Bünnagel

Der Fahrgast bestieg den Linienbus. Als der Busfahrer seine Fahrt fortsetzte, stürzte der Passagier und erlitt einen Bruch im Lendenwirbel sowie eine Läsion des achten und neunten Brustwirbelkörpers. Der Sturz verursachte ihm zwar starke Schmerzen sowie eine Bewegungseinschränkung, jedoch sei keine Operation erforderlich gewesen. Vor dem Landgericht (LG) Darmstadt wurde der Fall verhandelt, denn der Fahrgast klagte auf Schmerzensgeld. Das LG sprach ihm kein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu, da es kein Fehlverhalten des Fahrers feststellte. Außerdem haftete der Busunternehmer nicht aus der Betriebsgefahr des Linienbusses.

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Seite 44 | Rubrik Mobilität