Busreifen müssen StVZO-Anforderungen erfüllen: Mindestprofiltiefe 1,6 mm für Sommer- und Winterreifen

 Bild: skd / AdobeStock
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Claus Bünnagel

Busreifen müssen definierte juristische Anforderungen erfüllen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Im § 36 Absatz 3 StVZO wurde die gesetzliche Mindestprofiltiefe verankert, die im „Hauptprofil“ vollumfänglich 1,6 mm betragen muss, um nicht gegen bestehendes Recht zu verstoßen. Im Übrigen gilt die vorstehende Mindestprofiltiefe für Sommer- und Winterreifen der Busse. Allerdings empfehlen Experten, die Bereifung früher auszutauschen. Insbesondere bei Winterbereifung ist dieser Rat mehr als nachvollziehbar, jedoch sollte der Busunternehmer auch Sommer- oder M&S-Reifen nicht erst bei 1,6 mm ersetzen.

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Seite 40 | Rubrik Mobilität