Reisevermittler muss Haftungsbeschränkungen in AGB ändern: OLG München bestätigt Verbraucherzentrale: Reisevermittler haftet für falsche Angaben auf Webseite

 Bild: skd / AdobeStock
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Claus Bünnagel

Reiseportale spielen bei der Vermittlung von Reisen eine wichtige Rolle – auf deren Angaben sich die Reisekunden verlassen wollen. Im vorliegenden Fall hatte ein Reisevermittler in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter dem Titel „Haftungsbeschränkungen“ angegeben, dass die Reiseangaben ausschließlich auf die erhaltenen Informationen der Reiseträger beruhen. Sie seien keine Zusagen des Reisevermittlers gegenüber den Reisekunden. Die Verbraucherzentrale (VZ) verklagte den Reisevermittler, weil sie die AGB-Regelung für unwirksam hielt.

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Seite 40 | Rubrik Mobilität