RECHT II: Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen darf verboten werden

Den Verkehrsbetrieben ist überlassen, ob sie E-Scooter im Bus mitnehmen oder nicht. Bild: Wikipedia/Flammingo
Den Verkehrsbetrieben ist überlassen, ob sie E-Scooter im Bus mitnehmen oder nicht. Bild: Wikipedia/Flammingo
Claus Bünnagel

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter verlangte von der Bogestra, dass Fahrgästen die Mitnahme von sogenannten E-Scootern im öffentlichen Nahverkehr in Bochum und Gelsenkirchen nicht verweigert werden dürfe. Der Verkehrsbetrieb hatte unter Hinweis eines Gutachtens des VDV öffentlich bekanntgegeben, dass Fahrgäste aus Sicherheitsgründen keine E-Scooter weiter in Bussen mitnehmen dürfen. Letztlich bestehe eine erhöhte „Rutsch- und Kippgefahr“. Der Kläger widersprach der Expertise und verklagte den Verkehrsbetrieb, die Mitnahme nicht mehr weiter zu verweigern.

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Seite 46 | Rubrik Mobilität