OLG München lehnt Schadensersatz für gestürzten Busfahrgast ab- Versicherer forderte Ersatz nach Vollbremsung: Fahrgast verletzt – Busunternehmer haftet nicht

 Bild: Pixabay / Qimono
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Claus Bünnagel

Der Fahrgast betrat den Linienbus und ging anschließend zum Fahrscheinautomaten. Unmittelbar nachdem der Busfahrer anfuhr, musste er eine Vollbremsung vornehmen. Diese sei nötig gewesen, so der Fahrer. Denn plötzlich sei ein Fußgänger, der den Bus missachtete, auf die Straße gegangen, so der Bus-Chauffeur in seiner Fallschilderung. Die Vollbremsung verursachte bei einem Fahrgast einen Sturz mit der Folge einer schweren Armverletzung. Der Versicherer des gestürzten Passagiers forderte vom Fahrer Schadensersatz. Allerdings lehnte das Oberlandesgericht (OLG) München einen Anspruch des Versicherers ab (AZ: 10 U 3110/17).

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Seite 44 | Rubrik Mobilität